Institut für Kriminologie

Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter – unabdingbar oder überflüssig?

Am 19.10.2015 fand im Rahmen des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises ein Streitgespräch über das Für und Wider der Sicherungsverwahrung statt. Nach einer Einführung durch Jun-Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Tübingen) und Prof. em. Dr. Johannes Feest (Bremen) diskutierten Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, und Peter Asprion, Bewährungshelfer und Supervisor aus Freiburg. Letztgenannter sprach sich u.a. wegen der Unsicherheiten, die mit der Erstellung von Kriminalprognosen verbunden sind, nachdrücklich für eine Abschaffung der Sicherungsverwahrung aus. Demgegenüber vertrat Arloth entschieden den Standpunkt, dass diese Maßregel zumindest in Extremfällen unverzichtbar sei. Eine wirkliche Annäherung der unterschiedlichen Positionen wurde im Lauf der Veranstaltung nicht erreicht. Die Diskutanten stimmten aber zumindest darin überein, dass es im Bereich der Nachsorge Verbesserungsbedarf gebe. Gegen Ende gab der Moderator der Diskussion, Prof. Dr. Jörg Kinzig, den ca. 100 Zuhörern, darunter zahlreiche Studierende, die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Hiervon wurde rege Gebrauch gemacht.