Uni-Tübingen

Krankenversicherung

- keine Einschreibung ohne Krankenversicherung -

Für Ihre Einschreibung benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre gesetzliche Krankenkasse. 

Die Versicherungsbescheinigung wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse direkt per elektronischer Datenübermittlung an die Universität Tübingen gesandt. Einen schriftlichen Nachweis über die Krankenversicherung müssen Sie uns in diesem Fall bei der Einschreibung nicht mehr vorlegen. Unsere Absendernummer ist H0001659.

Waren Sie bisher privat versichert?  Mit Beginn Ihres Studiums müssen Sie sich in der Krankenversicherung der Studierenden versichern. Auf Antrag können Sie sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenden Sie sich hierfür an eine gesetzliche Krankenkasse (beispielsweise AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse), damit Ihnen diese einen Dauerbefreiungsbescheid ausstellen kann.

Wichtig für ausländische Studierende:  Kommen Sie aus einem EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Land, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, bleiben Sie in Ihrem Heimatland versichert. Damit eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (z. B. AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse) die Versicherungsbescheinigung ausstellen kann, benötigt sie Ihre Krankenversichertenkarte (EHIC) und Ihre Wohnanschrift.

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen werden dann vom Studierendensekretariat automatisch über Ihre Einschreibung und später über Ihre Exmatrikulation unterrichtet. 

Wenn Sie Ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht bezahlen, kann die Universität Tübingen Ihnen auf Antrag Ihrer Krankenversicherung die Rückmeldung zum nächsten Semester sperren!

Das Studierendensekretariat kann Ihnen leider keine Auskunft geben, inwieweit Sie bei einer Beurlaubung, beim Zweitstudium, beim Überschreiten der Regelstudienzeit usw. krankenversichert sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Unklarheiten rechtzeitig direkt bei Ihrer Krankenversicherung.