Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

Erasmus FAQs

Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz

Wann ist die Deadline für Bewerbungen auf einen Erasmus-Studienplatz?

Die Deadline für Bewerbungen für Erasmus-Studienplätze im akademischen Jahr 2024/25 war der 31. Januar 2024. Restplätze werden voraussichtlich im März 2024 ausgeschrieben.

Was ist für das Motivationsschreiben zu beachten?

Das Motivationsschreiben sollte ca. eine Seite lang sein und auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. Es handelt sich um ein internes Dokument, welches das Erasmus-Auswahlgremium zur Bewertung Ihrer Bewerbung heranzieht und wird nicht an die jeweilige Partnerhochschule weitergeleitet.

Bitte legen Sie in Ihrem Motivationsschreiben dar, warum Sie sich für die von Ihnen ausgewählten Partnerhochschulen entschieden haben und wie sich das an den Partnerhochschulen angebotene Kursprogramm mit Ihren Studieninteressen und -schwerpunkten deckt. Sie sind bei der Strukturierung Ihres Motivationsschreibens flexibel. Aufgrund der Seitenbegrenzung können Sie sich aber gerne auf Ihre ersten ein oder zwei Prioritäten konzentrieren.

Welche Sprachkenntnisse sind für die Bewerbung erforderlich?

Für ein Auslandsstudium sind solide Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich. Deshalb sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz im Rahmen von Erasmus die von der jeweiligen Partnerhochschule geforderten Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache nachweisen können. Sollte die Unterrichtssprache von der Landessprache abweichen, sind auch Kenntnisse in der Landessprache wünschenswert, bei manchen Partnerhochschulen sogar Pflicht. Das erforderliche Sprachniveau je Partnerhochschule können Sie der Übersicht der Partnerhochschulen im Bewerbungs- und Informationsportal für Erasmus in ILIAS entnehmen.

Welche Sprachnachweise werden für die Bewerbung akzeptiert?

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Partnerhochschulen individuelle Regelungen bezüglich der Sprachanforderungen und Nachweispflichten für Austauschstudierende haben. Bitte prüfen Sie die Sprachanforderungen und zulässigen Nachweise der einzelnen Partnerhochschulen im Bewerbungs- und Informationsportal in ILIAS sowie auf den Websiten Ihrer Partnerhochschule(n). Der Sprachnachweis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule noch gültig sein. Sollte die Gültigkeit auf dem Nachweis nicht explizit ausgewiesen sein, gilt der Sprachnachweis i.d.R maximal zwei Jahre.

Folgende Sprachnachweise werden für die Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaft anerkannt:

  • Abiturzeugnis: sofern die Sprachkenntnise gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen angegenben sind.
  • Bestandener Sprachkurs am Fremdsprachenzentrum bzw. der Neuphilologie: Sofern das Sprachniveau des bestandenen Kurses gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen auf dem Transcript of Records oder einem Leistungsnachweis explizit angegeben ist, kann dies als Sprachnachweis anerkannt werden. Alternativ kann nach Bestehen eines Sprachkurses eine einfache Bescheinigung über die Sprachkenntnisse gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen von der Lehrkraft bzw. den Lektor:innen ausgestellt werden. Die Bescheinigung sollte idealerweise auf englischer Sprache verfasst sein.
  • DAAD-Sprachzertifikat: kann von einer Lehrkraft des Fremdsprechenzentrums nach Bestehen eines Kurses entsprechend dem Sprachniveau des Kurses oder von den jeweiligen Lektor:innen an der Neuphilologie ausgestellt werden. Externe Studierende, die keine Sprachkurse am Fremdsprachenzentrum bzw. der Neuphilologie absolviert haben, müssen rechtzeitig einen Testtermin vereinbaren.
  • UNICert-Zertifikat: nach mehreren, aufeinander aufbauenden Sprachkursen am Fremdsprachenzentrum
  • Offizielle Sprachtests: siehe Übersichtsseite des DAAD zu Sprachen und Sprachtests
  • Immatrikulation in einen englischsprachigen Studiengang: Eine Bescheinigung über die Englischsprachigkeit des Studiengangs kann ausgestellt werden, sofern Englisch als einzige Unterrichts- bzw. Prüfungssprache festgelegt ist (aktuell für die Masterstudiengänge Economics, Economics and Finance, Manangement and Economics und European Economics) oder bisher ausschließlich englischsprachige Veranstaltungen gem. Transcript of Records belegt wurden. Bitte wenden Sie sich hierfür an masterspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de.
  • Studienabschluss (äquivalent zu mindestens dem Bachelor in Deutschland) in der entsprechenden Fremdsprache von einer anerkannten Hochschule in Deutschland

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Fremdsprachenzentrums, des Romanischen Seminars sowie des Englischen Seminars.

Neben der Neuphilologie, stellt auch das d.a.i. (kostenpflichtig) DAAD-Sprachnachweise für Englisch und Spanisch aus.

Was ist, wenn mir zum Zeitpunkt der Bewerbung (noch) kein Sprachzertifikat vorliegt?

Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft alle Sprachnachweise und Informationen ein, die Ihnen vorliegen und eine Einschätzung Ihres Sprachniveaus ermöglichen, da die Bewertung Ihrer Sprachkenntnisse in die Auswahl einfließt. Den offiziellen Sprachnachweis müssen Sie in diesem Fall bis zur Einreichfrist der Unterlagen an der Partnerhochschule erwerben. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ist Bedingung für die Annahme an der Partnerhochschule und liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.