DSH-Sprachprüfung
Tübinger DSH-Prüfung und Vorbereitungskurse
Das Tübinger Zulassungsverfahren für internationale Studierende sieht vor, dass Studienbewerber bereits mit ihren Antragsunterlagen den Nachweis über die "sprachliche Studierfähigkeit" vorlegen. Dieser Nachweis kann erbracht werden mit:
- einem TestDaf-Zeugnis
- einem DSH-Zeugnis
Ausführliche Informationen zum Thema "sprachliche Studierfähigkeit" finden sich auf dem Merkblatt "Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die Bewerbung zum Studium an der Universität Tübingen" der Abteilung "Beratung und Zulassung Internationaler Studienbewerber" im Dezernat für Internationale Angelegenheiten.
Als Angebot für internationale Studienbewerber, die sich für einen Studienplatz an der Universität Tübingen bewerben wollen und hierfür einen Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit benötigen, führt die Abteilung Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme ca. 5-6 Wochen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss für Sommersemester und Wintersemester eine DSH-Prüfung durch.
Für diese DSH-Prüfungstermine im Sommer- und Wintersemester wird jeweils unmittelbar vor den Prüfungen ein dreiwöchiger Intensiv-Vorbereitungskurs angeboten, in dem die einzelnen Teile der Prüfung intensiv geübt werden. Zu jedem Prüfungsteil gibt es eine Probeklausur unter authentischen Bedingungen, die korrigiert wird und damit den Teilnehmer/innen Rückmeldung gibt, wie fit sie für die Prüfung sind.
Der Vorbereitungskurs ist aber nicht Vorbedingung für die Teilnahme an der Prüfung.
Die DSH-Prüfung wird auf dem Niveau C1 (Europäischer Referenzrahmen) durchgeführt. Die Vorbereitung auf und Teilnahme an der der Prüfung ist nur sinnvoll, wenn bereits Deutschkenntnisse auf diesem Niveau vorliegen.
Probeklausur
Informieren Sie sich über die Tübinger DSH-Prüfung anhand der Klausurtexte und Lösungshinweise der Prüfung Juni 2005.
Prüfungsordnung und Registrierung der Tübinger DSH-Prüfung
Die Tübinger DSH-Prüfung orientiert sich an der Rahmenordnung für die DSH-Prüfung, die Ende 2004 in Kraft getreten ist. Informationen zur DSH-Rahmenordnung und zur TestDaF-Prüfung finden Sie unter folgendem Link: Rahmenordnung
Die DSH-Prüfungsordnung der Universität Tübingen ist gemäß dieser Rahmenordnung bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert. Registrierungsnummer: 258-060.05
DSH Termine in Tübingen, Sommersemester 2012
Vorbereitungskurs und Prüfungstermine im Sommersemester 2012:
- Schriftliche Prüfung: 18.5.2012
- Mündliche Prüfung: 25.5.2012
- Vorbereitungskurs: 23.4. – 15.5. 2012
Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vom 18. Mai 2012:
Teilnehmer/innen finden hier ihre Ergebnisse unter ihrer Prüfungsnummer: Ergebnisse DSH schriftlich Mai 2012
Wenn Sie die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, sind Sie leider nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, kommen Sie bitte zur mündlichen Prüfung am Freitag, dem 25. Mai 2012, Raum 031, Wilhelmstr. 50 (Brechtbau) in Tübingen.
Die Registrierung zur mündlichen Prüfung startet um 8.30 Uhr. Die Prüfungen beginnen ab 9 Uhr.
Sie haben 10-15 Minuten Vorbereitungszeit; das Prüfungsgespräch dauert 15-20 Miunten.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- Ihren Pass (mit aktuellem Lichtbild)
- ein deutsch-deutsches Wörterbuch
DSH-Sprechstunde
Persönliche oder telefonische Beratung: Jane Neugebauer
Montag 14-16 Uhr
Mittwoch 10-12 Uhr
Donnerstag 14-16 Uhr
DSH-Geschäftsstelle
Leitung | Ursula Kimpel |
Mitarbeiterin | Jane Neugebauer |
Adresse | Abteilung Deutsch als Fremdsprache und |
Telefon | 07071-29-74447 |
Deutschkurse
Deutschkurse für Internationale Studierende bietet die Abteilung "Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Programme" an.

