Hinweise für ausländische Promotionsbewerber

Allgemeine Informationen zur Promotion

Der Doktorgrad ist der wichtigste akademische Grad, den eine Universität vergibt. Die Verleihung des Doktorgrades ist an das Promotionsrecht einer Hochschule gebunden, innerhalb der Hochschule sind die Fakultäten für die Promotion und damit für die Verleihung dieses akademischen Grades zuständig. 

An der Universität Tübingen sind derzeit 7 Fakultäten eingerichtet, die nach Größe und Struktur, nach Alter, Entwicklung und Fächerstruktur sehr verschieden sind. Eine Übersicht über die Gliederung der Universität Tübingen in ihre Fakultäten mit den dort angesiedelten Fachdisziplinen, sowie die Anschriften der Dekanate der einzelnen Fakultäten sind im Internet zu finden.

 

Formale Voraussetzungen und Vorbereitung einer Promotion

Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in der Promotionsordnung der Fakultät beschrieben und festgelegt, bei der Sie den Doktorgrad erwerben wollen. Die Promotionsleistung besteht in der Anfertigung der Dissertation (einer wissenschaftlichen Abhandlung), einer mündlichen Prüfung sowie in der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Dissertation und der kostenlosen Ablieferung einer bestimmten Zahl von Exemplaren an die Fakultät. Die Zeit für die Erlangung eines Doktorgrades liegt je nach Fachrichtung, Thema der Arbeit und persönlicher Disposition zwischen zwei und sechs Jahren. 

Eine wichtige formale Voraussetzung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit erfolgreich abgelegtem Examen. Wurde dieser Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben, so muss dieser Abschluss einem deutschen Hochschulabschluss, der zur Promotion berechtigt, gleichwertig sein. Die hierzu erforderliche Äquivalenzentscheidung trifft die Fakultät; das Verfahren der Anerkennung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Teilweise werden weitere Voraussetzungen in den Promotionsordnungen verlangt, so z.B. ein vorangehendes 2-semestriges Studium an dieser Fakultät, spezielle Fremdsprachenkenntnisse, Studien in ergänzenden Nebenfächern oder Kenntnisstandsprüfungen. 

Einem ausländischen Promotionsbewerber wird empfohlen, sich zunächst darüber klar zu werden, in welchem Fachgebiet er eine Doktorarbeit anfertigen möchte. Dies wird sich in erster Linie nach dem Schwerpunkt seines vorhergehenden Studiums richten. Er sollte sich dann an einen Hochschullehrer wenden, der das Fach und die Spezialrichtung seines Interesses vertritt. Hilfreich und sinnvoll ist, wenn dabei bereits eine thematische Vorstellung über das gewünschte Arbeitsgebiet unterbreitet wird. Auskünfte über die speziellen Lehr- und Forschungsgebiete der Hochschullehrer geben die Dekanate der Fakultäten. 

Der Antrag auf Annahme als Doktorand ist formlos an die zuständige Fakultät zu richten. Man kann diesen Antrag über den Doktorvater leiten oder - sofern noch kein Hochschullehrer für die Betreuung der Doktorarbeit gefunden ist - unmittelbar an den Dekan der betreffenden Fakultät stellen. 

 

Promotionsstudium und Immatrikulation während der Promotion

Während der Arbeit an der Dissertation können die von der Fakultät angenommenen Doktoranden den Status eines Studenten, also die Immatrikulation an der Universität beantragen. Die Eigenart des Promotionsstudiums im derzeit noch üblichen freien Promotionsverfahren besteht darin, daß der Doktorand nicht, wie die übrigen Studierenden, an offiziell vorgegebenen Lehrveranstaltungen teilnimmt, sondern seine Studien und seinen Lern- und Erkenntnisprozess ausschließlich im Zusammenhang mit der Fertigstellung seiner Dissertation vorantreibt. Durch die Immatrikulation erhält der Doktorand jedoch das Recht, auch die nur für Studenten vorgesehenen Hochschuleinrichtungen zu benutzen, während er fachlich seinem wissenschaftlichen Thema und seinem betreuenden Hochschullehrer ("Doktorvater") verantwortlich bleibt. 

 

Universität Tübingen,  Beratung und Zulassung internationaler Studierender, Wilhelmstr.11, 1. OG, D - 72074 Tübingen

 

Über die Zulassungsstelle sind auch die für die Bewerbung erforderlichen Formulare erhältlich. Besonders zu beachten ist jedoch, 

  • daß diesem Zulassungsantrag eine schriftliche Bestätigung des Dekans über die offizielle Annahme als Doktorand durch die Fakultät bereits beigefügt sein muss. 

Die übrigen Zulasungsvoraussetzungen (z.B. Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, Aufenthaltsgenehmigung, Krankenversicherungsnachweis) sowie Fristen und Termine, werden in einem formellen Immatrikulationsbescheid mitgeteilt. 

  

Übersicht der Doktorgrade der Fakultäten