Informationen zu den Studiengebühren
Aktuelles
Landesregierung beschließt Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg zum kommenden Sommersemester 2012
Bislang müssen Studierende für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge (d. h. für weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einen Bachelor-Studiengang aufbauen) je Semester allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals für das Wintersemester 2011/2012 erhoben.
Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf der Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Weitere Details finden Sie hier.
Allgemeines
Von Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/2012 wurden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren aufgrund des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) erhoben. Dieses regelte u. a. die Frage der allgemeinen Studiengebühren, die zweckgebunden für die Erfüllung der Hochschulaufgaben in Studium und Lehre verwendet wurden und damit die Studienbedingungen verbesserten. Über die konkrete Verwendung der Einnahmen war gemäß § 4 LHGebG im Benehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden.
Höhe der Gebühren
Grundsätzlich musste jede/r Studierende in einem grundständigen Studiengang oder einem konsekutiven Masterstudiengang pro Semester folgende Gebühren an der Universität Tübingen bezahlen:
allgemeine Studiengebühr nach dem LHGebG | 500,00 € |
Beitrag für das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AöR | 63,50 € |
Verwaltungskostenbeitrag | 40,00 € |
Summe | 603,50 € |
Studierende im Teilzeitstudiengang Erziehungswissenschaften bezahlten statt der o. g. 500,00 € pro Semester 250,00 €.
Die Studierenden im interuniversitären Studiengang Medizintechnik an den Universitäten Tübingen und Stuttgart bezahlten zusätzlich zu oben genannten 603,50 € einen Solidarbeitrag für den Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) in Höhe von 39,65 € (WS 2011/2012).
Befreiungen von der allgemeinen Studiengebühr waren unter bestimmten Voraussetzungen möglich (beispielsweise bei Kindererziehung, Behinderung oder für Studierende mit zwei oder mehr Geschwistern).
Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren
Für den Fall, dass die Studierenden die allgemeinen Studiengebühren nicht selbst aufbringen konnten, stand ihnen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme offen. Hierbei hatten sie die Wahl zwischen einem Darlehen der landeseigenen L-Bank oder einem Darlehen von einem beliebigen anderen privaten Geldinstitut.
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) hat ausschließlich zur Finanzierung der Studiengebühr von 500,00 € je Semester ein Darlehen angeboten, das von den Studierenden unabhängig von ihrer Bonität in Anspruch genommen werden konnte. Dieses Darlehen wurde semesterweise direkt an die Hochschule ausgezahlt.
Kontakt
Ansprechpartner für Fragen zu den Studiengebühren ist das Sachgebiet "Studiengebühren".
Das Sachgebiet Studiengebühren ist umgezogen.
Neue Anschrift:
Wilhelmstr. 11
1. OG, Zi. 101
72074 Tübingen

