Bewerbung für einen Masterstudiengang

Die Bewerbung für alle zulassungsfreien- und fast alle zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge erfolgt über ein Online Verfahren:

 

https://movein-uni-tuebingen.moveonnet.eu/

 

Neue Master-Studiengänge im Wintersemester 2013/14

 

Zum Wintersemester 2013/14 baut die Universität Tübingen ihr Lehrangebot durch die Einführung sechs neuer Master-Studiengänge weiter aus.

Die notwendige und gewünschte konsequente Verbreitung des Lehrangebotes an der Universität Tübingen im Sinne einer Diversitätssteigerung ist im Bereich der Studiengänge mit dem Abschluss Master um einen Baustein reicher.

Zum Wintersemester 2013/14 werben sechs neue attraktive Studiengänge an vier Fakultäten um Absolventen grundständiger Studiengänge.

 

Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät

Psychologie (Master of Science)

 

Medizinische Fakultät

Biomedical Technologies (Master of Science)

Medizinische Strahlenwissenschaft / Medical Radiation Sciences (Master of Science)

 

Philosophische Fakultät

Sinologie/Chinese Studies (Master of Education)

 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Comparative & Middle East Politics and Society (CMEPS) (Master of Arts)

International Business (Master of Science)

 

Ausgenommen des Studienganges „Sinologie/Chinese Studies (Master of Education)“ unterliegen die „Neuen“ einer Zulassungsbeschränkung. Dies bedeutet, dass die Bewerbungsfrist bereits am 15. Juli 2013 endet [Ausnahme Studiengang Comparative & Middle East Politics and Society (CMEPS) (Master of Arts). Bewerbungsfrist ist hier der 15. Juni 2013].

Sowohl im Verzeichnis der Studiengänge der Homepage der Universität Tübingen als auch auf den Seiten der Internetauftritte der Fakultäten sind alle relevanten Informationen zu den Studiengängen eingestellt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

 

 

1. Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

 

Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft in der Regel bis zum 15. Januar oder 15.Juli desjeweiligen Jahres.

Das ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass nach dieser Frist eingehende Bewerbungen oder nachgereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Einige Masterstudiengänge haben eine abweichende (vorgezogene) Bewerbungsfrist.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die für das Auswahlverfahren erforderlichen Angaben werden im Verlauf der Onlinebewerbung abgefragt.

 

Bitte beachten Sie, dass die im Onlineverfahren entstehende PDF-Datei ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb der Ausschlussfrist bei der Universität Tübingen eingehen müssen. Bitte halten Sie für dieses Verfahren Unterlagen zum Uploaden in Form von PDF-Dateien bereit.

 

Für die auf dieser Seite aufgeführten Studiengänge erfolgt die Bewerbung wie bisher nur in Papierform. 

 

Weitere Informationen auch über den Inhalt des Studienganges erhalten Sie hier:

http://www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html

 

 

2. Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge

 

Die Bewerbungsfrist für das Zulassungsverfahren läuft in der Regel für Deutsche und ihnen gleichgestellte EU-Staatsangehörige bis zum 31. März. oder 30. September desjeweiligen Jahres. Für die übrigen Ausländer ist am 15. Januar bzw. 15. Juli Bewerbungsschluss.

 

Voraussetzung für die Zulassung und Einschreibung ist hier die Qualität des Abschlusses oder der vorläufigen Studienleistungen und die Affinität (sachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master) des Abschlusses oder der vorläufigen Studienleistungen des angestrebten Masterstudiengangs.

 

Die dazu benötigten Unterlagen sind im Online Portal für den jeweiligen Masterstudiengang aufgeführt.

Weitere Informationen auch über den Inhalt des Studienganges erhalten Sie hier:

 

http://www.uni-tuebingen.de/studium/verzeichnis-der-studiengaenge.html

 

3. Quereinstieg / Höhere Fachsemester

 

Hier erhalten Sie Informationen und Anträge für den Quereinstieg bzw. die Bewerbung für die höheren Fachsemester.  

 

 

4. Härtefallantrag

 

Bitte reichen Sie den Sonderantrag (sog. „Härtefallantrag“) und die dazu benötigten Nachweise (in amtlich beglaubigter Kopie), zusammen mit Ihrer Bewerbung, fristegerecht ein.

Bitte laden Sie weder den Sonderantrag (sog. „Härtefallantrag“) noch die dazu benötigten Nachweise mit in das Online-Portal hoch. 

Hier erhalten Sie den Härtefallantrag für Master-Studiengänge

 

Bewerbungsfristen Masterstudiengänge

 

Für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge ist normalerweise zum Sommersemester am 15. Januar und zum Wintersemester am 15. Juli Bewerbungsschluss. Es gibt aber einige Masterstudiengänge mit vorgezogenem Bewerbungsschluss. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der Masterstudiengänge mit abweichenden Bewerbungsfristen. 

 

Kontakt

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