Spezielle Bewerbungen
Für verschiedene Sonderfälle gibt es ebenfalls die Möglichkeit, sich für einen Studienplatz an der Universität Tübingen zu bewerben. Dazu zählen
- die Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Setzt anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Geeignet für Aufrücker sowie Hochschulortwechsler und Studienunterbrecher
- die Bewerbung für ein Parallelstudium
Studium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden
- die Bewerbung für ein Zweitstudium
Studium für Bewerber, die bereits über ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen
- die Bewerbung über einen Härtefallantrag für grundständige Studiengänge bzw. einen Härtefallantrag für Master-Studiengänge
Ein Härtefallantrag kann nur bei zulassungsbeschränkten Studienfächern und nur für das erste Fachsemester gestellt werden. Der Antrag ist erforderlich für die Zulassung im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte.
- die Bewerbung über die Spitzensportlerquote
Dieser Antrag kann nur bei zulassungsbeschränkten Studienfächern und nur für das erste Fachsemester bei grundständigen Studiengängen gestellt werden. Die Bewerbung steht Sportlern offen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.
- die Bewerbung über das Losverfahren
Das Losverfahren gibt es bei der Vergabe von Studienplätzen für das 1. Fachsemester der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge. Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren Studienplätze unbesetzt bleiben, werden diese Plätze durch ein Losverfahren vergeben.
- der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ("Studieren ohne Abitur")
Auch beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können sich für ein Studium an der Universität Tübingen bewerben. Unterschieden werden der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen sowie der fachgebundene Hochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte über eine Eignungsprüfung.
- die Bewerbung als Gasthörer
Personen, die eine hinreichende Bildung nachweisen - Abitur nicht erforderlich - und sich weiterbilden wollen, können als Gasthörer zugelassen werden. Die Gasthörererlaubnis wird kostenpflichtig (derzeit 50,- Euro) für jeweils ein Semester erteilt.
Kontakt
Studentensekretariat
Wilhelmstraße 11 - Erdgeschoss
72074 Tübingen
Telefonhotline
+49 7071 29-74444
- Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
- Montag bis Donnerstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fax
+49 7071 29-5377

