Studiengebühren
Das Sachgebiet "Semesterbeiträge und Studieren ohne Abitur" beantwortet alle Fragen zum Verwaltungskostenbeitrag, zu den Studiengebühren, zum Studiendarlehen (L-Bank-Darlehen) und zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Seit Sommersemester 2012 sind keine Studiengebühren mehr zu bezahlen
Ab Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/2012 wurden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro je Semester erhoben.
Zum Sommersemester 2012 ist die allgemeine Studiengebühr für alle Studierenden der Universität Tübingen ersatzlos entfallen. Sie müssen daher zum Wintersemester 2012/2013 auch keine Zweitstudien- oder Langzeitstudiengebühr bezahlen. Der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag wird weiterhin erhoben.
Seit dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf der Basis der bisherigen Studiengebühreneinnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Weitere Details finden Sie beim baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Höhe der zu zahlenden Beiträge zum Sommersemester 2013
Beitrag für das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AöR (inklusive Solidarbeitrag für Semesterticket "naldo") | 63,50 € |
Verwaltungskostenbeitrag neu | 60,00 € |
Summe | 123,50 € |
Die Studierenden im interuniversitären Studiengang Medizintechnik an den Universitäten Tübingen und Stuttgart bezahlen zusätzlich zu oben genannten 123,50 € einen Solidarbeitrag für den Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) in Höhe von 40,80 € (ab Wintersemester 2013/2014: 42,05 €).
Beitragszahlung
Die oben genannten Beiträge sind mit der Einschreibung an der Universität Tübingen fällig. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie der Universität Tübingen im Einschreibeantrag eine Einzugsermächtigung erteilen.
Für die Rückmeldung zu den folgenden Semestern müssen Sie sich während der Rückmeldezeiten (01.06. bis 15.08. eines jeden Jahres für das Wintersemester und 15.01. bis 15.02. eines jeden Jahres für das Sommersemester) selbst um die Bezahlung der Beiträge kümmern (durch Erteilung einer Einzugsermächtigung über das Online-Portal CAMPUS der Universität).
Bankverbindung
Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilen können, überweisen Sie uns bitte oben genannte Beiträge:
Empfänger: Universitätskasse Tübingen |
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Bankverbindung: |
Baden-Württembergische Bank AG, Bankleitzahl (BLZ): 600 501 01 |
Kontonummer: 74 77 50 36 21 |
Bitte geben Sie als Verwendungszweck nur Ihre Matrikelnummer an und keine weitere Zusätze! |
Bei Zahlungen von ausländischen Konten: | |
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BIC: SOLA DE ST | IBAN: DE29 6005 0101 7477 5036 21 |
Kontakt
Semesterbeiträge und Studieren ohne Abitur
Wilhelmstraße 11
1. Obergeschoss
72074 Tübingen
Leitung
Frau Hermann
Telefon
+49 7071 29-76836
Fax
+49 7071 29-5541
Öffnungszeiten
montags:
13:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags:
08:30 bis 11:30 Uhr
sowie gerne auch nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

