Studiengebühren
Downloadbereich für Anträge und Formulare (PDF)
Rückerstattung
Darlehen L-Bank
Erteilung Feststellungsbescheid "FB" inklusive Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrages (L-Bank)
Neuer Feststellungsbescheid bei bestehendem Darlehensvertrag (L-Bank)
Änderung Kontaktdaten (L-Bank)
Studiengebühren werden mit Ende des Wintersemesters 2011/2012 abgeschafft.
Die Studiengebühr entfällt für alle Studierenden der Universität Tübingen zum Sommersemester 2012 ersatzlos. Es ist daher auch keine Zweitstudien- oder Langzeitstudiengebühr zu bezahlen.

