Rechtswirklichkeit und Effizienz
Rechtswirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems im Strafrecht unter Berücksichtigung des internationalen Standards
Bearbeiter(innen): | Monika Becker (Projektkoordinatorin, Juristin), Jörg Kinzig (Projektkoordinator, Jurist) und weitere interne wie externe Mitarbeiter(innen) |
Ansprechpartner: | joerg.kinzig; Tel.: 0761/7081-289 @jura.uni-tuebingen.de |
Zeitrahmen: | 1997 bis 1999 |
Projektstatus: | abgeschlossen |
Projektbeschreibung: | |
Dem Forschungsprojekt liegen Fragestellungen zur Rechtswirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems im Strafrecht unter Berücksichtigung des internationalen Standards zu Grunde. Es geht auf einen Gutachtenauftrag des Bundesministeriums der Justiz zurück (zu Einzelheiten der Entstehung der Studie vgl. den Tätigkeitsbericht der Jahre 1998/99). Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile. Im rechtsvergleichenden Teil wird überprüft, wie das deutsche Rechtsmittelsystem im Verhältnis zu internationalen, vor allem europäischen Standards und Trends eingeordnet werden kann. Der zweite Teil präsentiert neben einer Darstellung der Entwicklung des deutschen Rechtsmittelsystems eine empirische Untersuchung mit Ergebnissen über dessen Rechtswirklichkeit. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Folgen einer Kürzung der Rechtsmittelmög-lichkeiten im Bereich der Berufung gelegt. Arbeitsbericht 2000: Die Veröffentlichung des Forschungsberichts ist im März 2000 erfolgt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Fachbeirats- und Kuratoriumssitzung 2000 sowie anlässlich des Strafverteidigertags 2000 sowie im Rahmen des Deutschen Juristentages 2000 vorgestellt. Finanzierung: Das Forschungsprojekt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz gefördert. Ausgewählte Literatur:
Ausgewählte Vorträge:
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