Institut für Kriminologie

29.04.2024

Institut für Kriminologie widmet sich Fragen der Resozialisierung

Forschungsprojekt zur Evaluation der Sozialen Diagnostik bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg eingeworben

Zu wissen, welchen Einfluss sozialarbeiterische Bemühungen im Rahmen der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf die Resozialisierung und Legalbewährung der ihr unterstellten Personen haben, ist für eine rationale Strafjustiz von besonderer Bedeutung. Um die jeweils individuellen Bedarfe und (kriminogenen) Faktoren adäquat erfassen zu können, existieren seit längerem verschiedene Instrumente der Sozialen Diagnostik, die auf Risikoeinschätzungen beruhen. Seit dem Jahr 2018 verwendet die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg e.V. (BGBW) das sogenannte Ressourcen-Risiken-Inventar (RRI). Unklar ist bislang jedoch, wie Bewährungshelfende mit den Ergebnissen des RRI umgehen, etwa inwiefern die dadurch ermittelten Ergebnisse die folgende Implementierung bzw. Nicht-Implementierung bestimmter Interventionen beeinflussen.

Ziel des vierzehnmonatigen Forschungsprojekts ist es, zu untersuchen, welche Interventionen von den Bewährungshelfenden im Anschluss an die Auswertung des RRI-Instruments wann, wie und warum (nicht) vorgenommen werden. Dabei stehen insbesondere die individuellen Entscheidungsprozesse in der Bewährungshilfe im Fokus der Studie.

Um dies in Erfahrung zu bringen, wird ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, mit dem Akten von Klientinnen und Klienten aus ganz unterschiedlichen Deliktsbereichen analysiert werden. Ergänzt werden sollen diese Auswertungen durch Interviews sowohl mit Mitarbeitenden der Bewährungshilfe als auch mit ihrer Klientel. Zusätzlich sind teilnehmende Beobachtungen vorgesehen, um so vertiefte Einblicke in die Interaktion zwischen den beiden Akteuren zu erhalten.

Aussagekräftige Ergebnisse werden im Frühjahr 2025 erwartet.

 

Zurück